Rechtsprechung
LG Neubrandenburg, 19.08.2009 - 3 O 224/08 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,27884) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Verkehrssicherungspflicht der Gemeinde: Haftung für Beschädigung eines geparkten Pkw durch einen umgestürzten Verkehrszeichenträger
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Verrostetes Verkehrsschild stürzt auf Kleinwagen - Kommune haftet wegen unzureichender Kontrolle der Schilder für den Schaden
Papierfundstellen
- NJW-RR 2010, 1248
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 11.03.1986 - VI ZR 22/85
schadhafter Bodenbelag im Großmarkt - Cic (nunmehr § 311 Abs. 2 BGB <Fassung …
Auszug aus LG Neubrandenburg, 19.08.2009 - 3 O 224/08
Zum einen ist bei Vorliegen eines objektiv verkehrswidrigen Zustandes die dem Verkehrssicherungspflichtigen anzulastende Verletzung der äußeren Sorgfalt nach gefestigter Rechtsprechung eine Verletzung der inneren Sorgfalt zumindest indiziert (vgl. BGH, Urteil vom 11.03.1986, VI ZR 22/85, zit. nach juris) . - OLG Köln, 23.08.1990 - 7 U 62/90
Mangelhafte Unterhaltung von Grundstücken im Zusammenhang mit einem …
Auszug aus LG Neubrandenburg, 19.08.2009 - 3 O 224/08
Darüber hinaus gilt auch die Verschuldensvermutung aus § 836 Abs. 1 BGB (vgl. OLG Köln, Urteil vom 23.08.1990, 7 U 62/90, zit. nach juris) . - BGH, 24.02.1959 - VI ZR 66/58
Rechtsmittel
Auszug aus LG Neubrandenburg, 19.08.2009 - 3 O 224/08
Da die nach allgemeinem Deliktsrecht bestehenden Eingriffsverbote auch bei der Ausübung öffentlicher Gewalt gelten, so dass es zu den Amtspflichten des Beamten gehört, nach den §§ 823 ff. BGB tatbestandliche und rechtswidrige Eingriffe in die Rechte, Rechtsgüter oder rechtlich geschützten Interessen des Bürgers zu unterlassen, gelten zugunsten des Bürgers auch in Fällen der Amtshaftung die nach allgemeinem Deliktsrecht bestehenden Beweislastregelungen (vgl. BGH, Urteil vom 24.02.1959, VI ZR 66/58, zit. nach juris) . - OLG Hamm, 13.08.1999 - 9 U 39/99
Auszug aus LG Neubrandenburg, 19.08.2009 - 3 O 224/08
Der Verkehrssicherungspflichtige hat jedoch solche Gefahrenquellen zu beseitigen bzw. vor ihnen zu warnen, von denen entweder typischerweise besonders einschneidende Körperverletzungen drohen, bei denen besonders häufig Schadensfälle auftreten (Unfallschwerpunkte) oder die für die Verkehrsteilnehmer bei Anwendung der von ihnen vernünftigerweise zu erwartenden Eigensorgfalt nicht oder nicht rechtzeitig erkennbar sind und auf die sie sich nicht ohne weiteres rechtzeitig einzustellen vermögen ( vgl. OLG Hamm. Urteile vom 13.08.1999, 9 U 39/99, vom 18.12.1998, 9 U 184/98, und vom 12.03.1999, 9 U 251/98, zit. nach juris ).
- LG Bonn, 02.03.2022 - 1 O 347/20 In diesen Fällen hat sich nicht die bewegend wirkende Kraft verwirklicht (LG Neubrandenburg NJW-RR 2010, 1248; Petershagen NZV 211, 528 f.).